Grubenordnung
GRUBENORDNUNG KIESWERK
DAVIDS
Die Fa. DAVIDS erlaubt uns, in ihrem Kieswerk unserem Hobby nachzukommen. Daher bitten wir Euch, die nachstehenden Punkte zu beherzigen und respektieren.
Zuwiderhandlungen haben das Verlassen der Grube zur Folge.· Fahren ist nur nach vorheriger Anmeldung erlaubt.
· Auf dem ganzen Gelände gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von max. 30
Stundenkilometern. Dieses gilt auch für die Zu- und Abfahrten zur Grube.
· Fahren mit Zweirädern in der Grube ist untersagt
· Das Betreten und Befahren der Steilhänge ist verboten. Es besteht
Lebensgefahr.
· Das Befahren der Außenhänge ist nicht erlaubt.
· Lärm ist zu vermeiden
· Anlagen und technisches Gerät dürfen nicht betreten werden.
· Sauberkeit ist in, deshalb nehmt Euren Müll wieder mit.
· Fahrt niemals alleine. Mindestens 2 Fahrzeuge sollten es sein.
· Ab 22 Uhr, bzw. während der Dunkelheit ist das „Rödeln“ untersagt
· Alle Fahrzeuge, die in der Grube bewegt werden, müssen einen gültigen
Versicherungsnachweis haben, bzw. zugelassen sein.
· Fahrzeuge, die lauter sind als normal, sowie Undichtigkeiten von Hilfs- und
Betriebsstoffen aufweisen, dürfen die Grube nicht befahren.
Wenn Ihr all diese Punkte befolgt, steht einem schönen Off-Road-Tag
nichts im Wege
Übrigens: Schont bitte das umliegende Gelände, wie auch Wiesen und Felder. Sie sind fremdes Eigentum, und unsere Nachbarn werden sowohl Euch, wie auch uns dankbar sein.
GRUBENORDNUNG KIESWERK DAVIDS